KoA - Keine(r) ohne Abschluss

KoA - Keine(r) ohne Abschluss

FAQ – Schülerinnen und Schüler

  • Was ist das „besondere 10. Schuljahr? Was ist KoA?

    KoA heißt „Keine(r) ohne Abschluss“! Schaffst du deinen Berufsreifeabschluss nicht? Dann kannst du bei uns die besondere 10. Klasse besuchen. So kannst du mit unserer Hilfe doch noch einen vollwertigen Berufsreifeabschluss machen. 

  • Was brauche ich dafür?

    Du willst aber arbeiten und später Geld verdienen? Dann hast du schon mal das Wichtigste. Wenn du das wirklich willst, werden wir es gemeinsam erreichen!

  • Wie läuft das ab?

    Du hast 2 Tage Schule in der Woche. An den anderen 3 Tage gehst du in einen Betrieb und arbeitest dort mit. So lernst du Theorie in der Schule und Praxis im Betrieb. Am Ende gibt es eine Prüfung – aber keine Angst – wir bereiten euch schon gut darauf vor. Und vielleicht kannst du später in diesem Betrieb eine Ausbildung anfangen!

  • Was wird in der Schule gemacht?

    Natürlich machen wir auch Unterricht – aber du hast nicht so viele Fächer. Außerdem sind immer deine 2 Klassenlehrkräfte dabei. So kann man deine Klasse auch mal teilen und dann könnt ihr in einer sehr kleinen Gruppe lernen. Welche Fächer das sind, erklären wir dir am besten in einem Gespräch!

  • Kann ich das schaffen?

    Wir werden dir helfen. Es gibt auch nicht so viele Fächer und deine Klasse ist sehr klein. Es sind immer deine Klassenlehrkräfte dabei, die dich unterstützen. Außerdem wird viel praktisch gearbeitet. Wenn du dich anstrengst wirst du es bestimmt schaffen!

  • Wer kann da mitmachen?

    Alle, die den Berufsreifeabschluss in der 9. Klasse einer Realschule plus nicht gemacht haben – und die sich in dem besonderen 10. Schuljahr auch anstrengen wollen. DU musst das wirklich wollen – dann schaffen wir das gemeinsam!

FAQ – Eltern

  • Was ist der Abschluss der KoA-Klasse wert?

    Der Abschluss ist ein vollwertiger Berufsreifeabschluss mit allen Möglichkeiten. Zusätzlich können auch Bescheinigungen vom Pratikumsbetrieb eine zukünftige Bewerbung unterstützen.  

  • Was müssen wir als Eltern tun?

    Helfen Sie Ihrem Kind – indem Sie uns helfen. Wir wünschen uns einen engen Kontakt mit Ihnen, damit wir gemeinsam Ihr Kind motivieren können. 


    Achten Sie auf Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit. Unterstützen Sie Ihr Kind dabei.


    Im Krankheitsfall melden Sie sich bitte im Betriebe UND in der Schule.  

  • An wen wenden wir uns, wenn es Probleme gibt?

    Nehmen Sie Kontakt mit den Klassenlehrkräften auf – auch wenn es Probleme im Betrieb geben sollte. Wir werden gemeinsam eine Lösung finden!

  • Müssen wir einen Betrieb für das Praktikum suchen?

    Ja und Nein! Schön wäre es für alle – auch für Ihr Kind – wenn Sie schon in den Sommerferien mit Ihrem Kind gemeinsam einen Praktikumsplatz suchen und finden würden. So könnte das Praktikum gleich nach den Ferien losgehen.


    Wenn dies nicht klappt, werden wir es auch in der Schule gemeinsam mit Ihrem Kind machen – also auch hier lassen wir Sie nicht allein.

FAQ – Betriebe

  • Worum geht es?

    Leider schaffen einige Jugendlichen nicht den Berufsreifeabschluss. Die Gründe sind da sehr unterschiedlich. Manchmal liegt es an sprachlichen Schwierigkeiten oder an einer zu großen Klasse. Oder sie brauchen einfach das „praktische“ Arbeiten und blühen dann auf. 


    In der KoA-Klasse sind maximal 16 Jugendliche mit 2 Lehrkräften – man kann hier ganz anders auf die jungen Menschen eingehen. 


    Ziel ist es, auch diesen Schülerinnen und Schülern den Berufsreifeabschluss zu ermöglichen und sie so in das „Arbeitsleben“ zu bringen. Und vielleicht können Sie so auch einen Lehrstellenplatz besetzen.


  • Wie läuft KoA ab?

    Montag und Donnerstag sind die Schultage. An den anderen Tagen gehen die Jugendliche in Ihren Betrieb und machen dort ein Langzeitpraktikum – üblicherweise fangen sie zwischen den Sommer- und Herbstferien an und arbeiten bis zu den Sommerferien des Folgejahres.  

  • Wann beginnt das Langzeitpraktikum?

    Das kann man nicht allgemein sagen. Es wird sicher Schülerinnen/Schüler geben, die schon in den Sommerferien einen Platz gesucht haben – die beginnen sofort nach den Sommerferien. Die anderen werden mit uns gemeinsam nach Praktikumsstellen suchen und beginnen dann zeitnah. Spätestens nach den Herbstferien sollten alle einen Platz haben und dort 3 Tage in der Woche bei Ihnen im Betrieb mitarbeiten. Da diese Jugendlichen nach wie vor Schüler(innen) unserer Schule sind, haben sie auch Anspruch auf die regulären Ferien. 

  • Muss ich den Praktikumsplatz bis zum Ende garantieren?

    Nein, sicher nicht. Aber wir haben ja eine gemeinsame Verantwortung und ein gemeinsames Ziel. Und manchmal braucht man auch etwas Geduld. Deswegen sollten wir uns zuerst einmal kurz zusammensetzen und schauen, ob es eine Lösung gibt bzw. was die Schule noch tun kann. 


    Wenn es überhaupt nicht funktioniert, werden wir als Schule einen neuen Platz suchen. 

  • Was machen wir, wenn es im Praktikum nicht immer funktioniert?

    Gibt es „kleinere“ Probleme mit der Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit oder anderen Dingen, sprechen Sie uns bitte an – wir werden uns darum kümmern. 

  • Wie ist der Urlaub geregelt?

    Die Jugendlichen sind nach wie vor Schülerinnen oder Schüler. Das bedeutet, dass sie die Schulferien, Feier- und Brückentage frei haben. Anderen Urlaubsanspruch haben sie nicht. 

  • Wie läuft der Kontakt mit der Schule?

    Sie können uns jederzeit kontaktieren, per Mail oder Telefon. Aber auch wir werden Sie regelmäßig anrufen oder besuchen. Je nach Bedarf kann dies häufiger oder sehr selten sein. Auf jeden Fall werden wir uns mit Ihnen darüber abstimmen, damit wir Ihre betrieblichen Abläufe nicht stören. Sie können also die Häufigkeit des Kontaktes selber bestimmen.

  • Wie sieht es rechtlich aus?

    Die Jugendlichen bleiben Schüler(in) der Schule und haben somit auch die normalen Schulferientage. Die Vereinbarung begründet kein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis. Der Praktikumsbetrieb ist im Anschluss an die Maßnahme auch nicht zur Begründung eines solchen Rechtsverhältnisses verpflichtet.

    Der Krankenversicherungsschutz der Praktikantin/des Praktikanten ist privat geregelt. Der Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz wird, da es sich um eine schulische Veranstaltung handelt, durch den Schulträger gewährt (GUV). Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird den Eltern empfohlen.


  • Was lernen die Jugendlichen in der Schule?

    Es gibt 5 Fachbereiche mit grundlegenden Kompetenzen (Deutsch, Englisch, Mathematik und Naturwissenschaft, Gesellschaftslehre und Sport, Religion oder Ethik). Auch hier wird Wert auf praxis- und lebensnahes Lernen gelegt.


    Eine erfolgreiche Abschlussprüfung ist für die Erlangung des Berufsreifeabschlusses erforderlich. 

  • Wieviel Zeit kostet uns das?

    Ähnlich wie bei Auszubildenden muss man sicher zuerst Zeit investieren. Allerdings ist dieses Langzeitpraktikum ja über ein Jahr mit 3 Tagen in der Woche angesetzt, so dass man auch diese Arbeitskraft nutzen kann. Vielleicht kann man ja später auch diese Jugendlichen in ein Ausbildungsverhältnis übernehmen.




Für weitere Fragen stehen wir gern persönlich zur Verfügung!



Ansprechpartner: Hr. Uckert – Schulleitung


KoA an der EKRS +

Share by: